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Hinweise für die Formulierung von Lernergebnissen
Hinweise für die Formulierung von Lernergebnissen
- Verwendung aktiver, klar verständlicher Verben: Verben sollten messbare, überprüfbare oder beobachtbare Handlungen beschreiben, wie z. B. „erklären“, „darstellen“, „anwenden“, „analysieren“, „entwickeln“ etc..
- Spezifizierung und Kontextualisierung des aktiven Verbs: Es sollte beschrieben werden, worauf sich das Wissen und Können konkret bezieht, bzw. um welche Art der Leistung es sich handelt. Die Lernergebnisformulierung sollte ein Verb und den darauf bezogenen Gegenstand umfassen sowie einen ergänzenden Satz(teil), der den Kontext beschreibt.
- Orientierung an den Mindestanforderungen für das Erreichen von Lernergebnissen Lernergebnisse sollten verständlich die Mindestanforderungen für das Erreichen/ die Validierung einer Lernergebniseinheit beschreiben, d. h. es sollten alle Lernergebnisse aufgelistet werden, die zur Aufgabenerfüllung im Sinne einer vollständigen beruflichen Handlung erforderlich sind.
- Qualifikations-/Kompetenzniveau ist verständlich abgebildet: Formulierungen, insbesondere Verben und Adjektive sollten das Qualifikations-/Kompetenzniveau (EQF oder Sektorrahmen) einer Lernergebniseinheit widerspiegeln. Die Lernergebnisbeschreibung sollte verständlich abbilden, ob die beruflichen Kompetenzen beispielsweise unter Anleitung, selbständig oder eigenverantwortlich und kompetent ausgeübt werden können.
Beispiele
Kenntnisse: Er/sie
- kann Strukturmerkmale beschreiben, die für Verhalten und Eigenschaften eines chemischen Stoffs verantwortlich sind
- kann Trenn- und Mischprinzipien und entsprechende Verfahren unterscheiden
- kann die Funktion der Bauteile, Baugruppen und Systeme eines Fahrzeugs beschreiben
- kann die für den Service und die Wartung erforderlichen Dokumente zuordnen
- kann Vorschriften zum Umgang mit Gefahrstoffen erläutern
Fertigkeiten: Er/sie ist in der Lage
- Aufträge entgegen zu nehmen und eigene Arbeitsschritte zu planen
- Daten zu analysieren und als Basis für Entscheidungen zu präsentieren
- Informations- und Kommunikationstechniken unter Berücksichtigung von Datenschutzanforderungen zu nutzen
- einen Marketingplan zu entwickeln und Marketing und PR-Instrumente einzusetzen
- chemische Arbeitsstoffe und Produktionsverfahren auswählen und Rezepturen ansetzen
Kompetenz (i. S. Übernahme von Verantwortung und Selbständigkeit): Er/sie ist in der Lage
- Produktions- und Servicekosten zu kalkulieren und Profitabilität zu analysieren
- Problemlösestrategien anzuwenden
- eigenes Handel zu reflektieren
- mit Stress und Belastungssituationen gesundheitserhaltend umgehen und sie zu bewältigen
- sich wertschätzend mit den Patienten, Angehörigen/Bezugspersonen und den am Pflegeprozess beteiligten Berufsgruppen verständigen
- Kritik situationsbezogen anzubringen und entgegenzunehmen
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